1. Inhalt und Zustandekommen
1.1. Parteien und Gegenstand.
Dieser Vertrag regelt das rechtliche Verhältnis zwischen der EDEKA Foodservice Stiftung & Co. KG, Viktoriastraße 26, 51149 Köln ("EDEKA Foodservice" genannt) und deren Kunden ("Kunde" genannt) in Bezug auf die zur Verfügungsstellung von Software zur Nutzung über das Internet (Software as a Service). Für die entsprechende zur Verfügungsstellung einzelnen Softwareprodukte. EDEKA Foodservice erbringt ihre Leistungen nicht für Verbraucher, sondern ausschließlich für die Zwecke der gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit des Kunden.
1.2. Keine abweichenden Regelungen.
Die Geltung abweichender oder über diese Regelungen hinausgehender Bestimmungen ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, selbst wenn EDEKA Foodservice einen Auftrag des Kunden annimmt, in dem der Kunde auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweist und/oder dem allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden beigefügt sind und EDEKA Foodservice dem nicht widerspricht.
1.3. Zustandekommen des Vertrages.
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde und EDEKA Foodservice einen Auftrag / Vertrag unterzeichnen.
1.4. Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr.
§ 312g Abs. 1 Nr.1, 2 und 3 sowie § 312g Abs. 1 Satz 2 BGB, die bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr bestimmte Verpflichtungen des Unternehmers vorsehen, werden abbedungen.
2. Leistungen von EDEKA Foodservice
2.1. Nutzungsrecht.
EDEKA Foodservice stellt dem Kunden das in dem Auftrag / Vertrag bezeichnete und beschriebene Softwareprodukt ("GastroStratege") zur Nutzung über das Internet zur Verfügung ("Service"). Die Software wird auf Computern eines von EDEKA Foodservice genutzten Rechenzentrums betrieben, der Kunde erhält für die Laufzeit dieses Vertrages das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht, auf die Software mittels eines Browsers und einer Internetverbindung zuzugreifen und für eigene Geschäftszwecke ausschließlich in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu nutzen. Dies schließt das Recht ein, im hierfür erforderlichen Umfang Programmcodes (z.B. JavaScript) auf dem Rechner des Nutzers zeitweise zu speichern (z.B. im Arbeitsspeicher oder Browser-Cache) und dort auszuführen. Das Nutzungsrecht ist beschränkt auf die vom Kunden gebuchte maximale Anzahl von Nutzern sowie Objekten und Einträgen (nachfolgend "Nutzungseinheiten") gemäß Auftrag / Vertrag. Eine Nutzungsüberlassung oder Bereitstellung des Services an Dritte ist untersagt. Während einer kostenlosen Testphase ist dem Kunden die Nutzung für Produktiv-Zwecke nicht gestattet.
2.2. Nutzungseinheiten
Der Kunde hat das Recht, bis zu 5 einzelnen Speisekarten anzulegen. Dies gilt nicht für den Mittagstisch oder Empfehlungen. Im Bildbereich sind 5 Bildergalerien inkl. Seitenhintergründe / Kartenbilder möglich. Pro Bildergalerie sind bis zu 25 Bilder zulässig.
2.3. Verfügbarkeit.
EDEKA Foodservice stellt dem Kunden den Service gemäß der Leistungsbeschreibung im Auftrag / Vertrag zur Verfügung. Für die Internetverbindung zwischen dem Kunden und dem Rechenzentrum und die hierfür erforderliche Hard- und Software (z.B. PC, Netzanschluss, Browser) ist der Kunde verantwortlich. EDEKA Foodservice erbringt seine Leistung am Anschlusspunkt des von EDEKA Foodservice genutzten Rechenzentrums an das Internet. EDEKA Foodservice ist stets bemüht, den Zugang zum Service den Kunden sieben (7) Tage pro Woche zur Verfügung zu stellen. Vorübergehende Betriebsunterbrechungen aufgrund der üblichen Wartungsarbeiten, systemimmanenten Störungen des Internets bei fremden Providern oder bei fremden Netzbetreibern sowie im Falle höherer Gewalt sind allerdings möglich. Der Kunde hat deshalb keinen Anspruch auf eine jederzeitige, ununterbrochene Zugänglichkeit des Services. Soweit die Parteien in der Leistungsbeschreibung bzw. anderweitig eine bestimmte Verfügbarkeit des Services vereinbart haben und nichts anderes geregelt ist, gilt: Die Verfügbarkeit der Leistungen der EDEKA Foodservice gilt als nicht beeinträchtigt, wenn und soweit die Datenbank bzw. der Service während der für die Wartung des Systems erforderlichen Wartungszeiten und Unterbrechungen für Offline-Sicherungen jeweils im angemessenen Rahmen, sowie bei Unterbrechungen aufgrund höherer Gewalt oder anderen der EDEKA Foodservice nicht abwendbaren Ursachen, z.B. Notfallmaßnahmen, um einen massiven Virenausbruch zu unterbinden, Ausfälle von Internet oder Kommunikationsnetzen, Stromausfälle, Unwetter, Überschwemmungen und ähnliche Ereignisse, soweit EDEKA Foodservice dies nicht zu vertreten hat.
2.4. Einrichtung.
Der Kunde nimmt die erstmalige Einrichtung des Services (individuelle Einstellungen oder Eingabe/Import von Daten) selbst vor. Eine Veränderung des Services, insbesondere eine Umprogrammierung nach Wünschen des Kunden, ist nicht geschuldet.
2.5. Support.
EDEKA Foodservice stellt einen kostenlosen E-Mail Support zur Unterstützung bei der Nutzung des Services zur Verfügung. Die Zeit bis zur erstmaligen Reaktion auf E-Mail Anfragen beträgt 48 Stunden.
2.6. Dokumentation.
Soweit nicht anders vereinbart schuldet EDEKA Foodservice nur die Bereitstellung einer Benutzerdokumentation als Online-Hilfe oder PDF-Benutzerhandbuch.
2.7. Leistungsänderungen.
Dem Kunden ist bekannt, dass es sich bei der Software, um eine Standardsoftware handelt, die als Software as Service Dienst bereitgestellt wird und hierbei eine Vielzahl von Kunden auf ein zentrales System zugreifen. Die aus einem solchen multi-tenancy Modell resultierenden Skalenvorteile lassen sich nur nutzen, wenn es sich um ein einheitliches Softwareprodukt handelt, das auch fortentwickelt werden kann. Die Parteien vereinbaren daher: EDEKA Foodservice kann den Service (einschließlich der Systemanforderungen) aus wichtigem Grund ändern. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Änderung erforderlich ist aufgrund (i) einer notwendigen Anpassung an eine neue Rechtslage oder Rechtsprechung, (ii) gesonderten technischen Rahmenbedingungen (neue Browser-Versionen oder technische Standards), oder (iii) des Schutzes der Systemsicherheit. Daneben kann EDEKA Foodservice den Service im Rahmen einer Fortentwicklung der Software angemessen ändern (z.B. Abschaltung alter Funktionen, die durch neue weitgehend ersetzt wurden). EDEKA Foodservice wird den Kunden auf für ihn nicht nur unwesentlich nachteilige Änderung rechtzeitig, in der Regel vier Wochen vor dem Inkrafttreten, per E-Mail hinweisen. Die Zustimmung des Kunden zu einer solchen Änderung gilt als erteilt, wenn der Kunde der Änderung nicht bis zum Änderungstermin schriftlich oder per E-Mail widerspricht. Bei der Ankündigung der Änderung wird EDEKA Foodservice auf diese Rechtsfolge noch einmal gesondert hinweisen. Würde die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien zu Lasten des Kunden nicht nur unerheblich stören, unterbleibt die Änderung.
3. Vergütung und Zahlungsverzug
3.1. Gebührenstruktur.
Der Kunde schuldet EDEKA Foodservice für die Nutzung des Services während der Vertragslaufzeit die in dem Auftrag / Vertrag vereinbarte Vergütung. Die Vergütung kann bestehen aus einer einmaligen Einrichtungsgebühr, einer festen monatlichen Grundgebühr und einer von der Anzahl der gebuchten Nutzungseinheiten abhängigen monatlichen Nutzungsgebühr.
3.2. Entstehen der Grund- und Nutzungsgebühr.
Die Grund- und Nutzungsgebühr wird mit Vertragsbeginn für die Grundlaufzeit (siehe Ziffer 9.2) und danach mit Beginn einer jeden Verlängerungslaufzeit (siehe Ziffer 9.2) für die Verlängerungslaufzeit jeweils im Voraus voll fällig. Eine Erhöhung der gebuchten Nutzungseinheiten (bzw. Wechsel in ein höheres Leistungspaket) ist jederzeit möglich, eine Reduzierung (bzw. Wechsel in ein niedrigeres Leistungspaket) ist nur mit Wirkung zum Ende der Grund- oder einer Verlängerungslaufzeit oder davor mit Zustimmung von EDEKA Foodservice möglich. Im Falle einer Erhöhung der gebuchten Nutzungseinheiten innerhalb der Grund- oder einer Verlängerungslaufzeit werden die zusätzlichen Gebühren anteilig in Rechnung gestellt. für die zusätzlichen Nutzungseinheiten gelten die Preise gemäß der bei Bestellung der zusätzlichen Nutzungseinheiten gültigen Preisliste von EDEKA Foodservice.
3.3. Rechnungsstellung.
EDEKA Foodservice stellt die Gebühren zu Vertragsbeginn und sodann monatlich im Voraus in Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 30 Tagen zu zahlen. Die Rechnungsstellung erfolgt online durch Einstellen der Rechnung als herunterladbare und ausdruckbare PDF-Datei in das Kundenmenü oder Versand per E-Mail ("Online-Rechnung"). Ein Anspruch auf digital signierte Rechnungen (§ 14 Abs. 3 UStG) besteht nicht. Im Falle der Online-Rechnung gilt diese dem Kunden als zugegangen, wenn sie für ihn im Kundenmenü abrufbar und damit in seinen Verfügungsbereich gelangt ist oder mit Erhalt der E-Mail. EDEKA Foodservice bleibt es unbenommen alternativ zur Online-Rechnung die Rechnungsstellung postalisch vorzunehmen. Ein Anspruch des Kunden auf Übersendung einer Rechnung auf dem Postwege besteht jedoch nur, wenn der Kunde die Rechnung bei EDEKA Foodservice anfordert und das hierfür vereinbarte Entgelt (derzeit 4,50 EUR je einzelne Rechnung, inkl. Postgebühr) entrichtet.
3.4. Zahlung per Lastschrift.
Die Zahlung der Rechnungsbeträge erfolgt mittels SEPA-Lastschrift. Der Kunde verpflichtet sich, der EDEKA Foodservice ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen (siehe Anhang).
3.5. Beginn der Nutzungsmöglichkeit.
Die Nutzung des Services ist - außer im Rahmen einer kostenlosen Testphase - erst ab Eingang des Rechnungsbetrages bei EDEKA Foodservice zulässig und möglich.
3.6. Nettopreise.
Alle Preise verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
3.7. Zahlungsverzug.
Kommt der Kunde für zwei Kalendermonate mit der Bezahlung der Vergütung 3 oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung; oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Vergütung in Höhe eines Betrages, der das doppelte einer monatlichen Grund- plus Nutzungsgebühr erreicht, in Verzug, ist EDEKA Foodservice berechtigt, nach entsprechender Androhung per E-Mail oder per Brief den Zugang zum Service zu sperren oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Während der Sperrung hat der Kunde keinen Zugriff auf die im Service gespeicherten Daten. Im Falle einer Kündigung findet Ziffer 10.4 Anwendung.
4. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
4.1. Sicherungskopien.
Dem Kunden obliegt es, Kopien der von ihm eingegebenen Daten zu behalten und regelmäßig Sicherungskopien anzufertigen. Verletzt der Kunde diese ihm obliegende Pflicht zur ordnungsgemäßen Datensicherung, so haftet EDEKA Foodservice bei Datenverlusten der Höhe nach begrenzt auf solche Schäden, die auch bei einer ordnungsgemäßen regelmäßigen Datensicherung durch den Kunden aufgetreten wären.
4.2. Rechtmäßige Nutzung.
Der Kunde wird den Service nur im Rahmen der vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen nutzen und bei der Nutzung keine Rechte Dritter verletzen. Er wird bei der Nutzung insbesondere die Vorschriften zum Datenschutz, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht beachten und keine schadhaften oder rechtswidrigen Daten einspielen oder den Service in sonstiger Weise missbrauchen.
4.3. Systemanforderungen und Mitwirkungspflicht.
Anforderungen an Hardware beim Kunden sowie organisatorische Anforderungen und Mitwirkungspflichten des Kunden sind von Ihm zu regeln. Soweit nicht anders festgelegt, hat der Kunde eine aktuelle Browserversion des Internet Explorer, Google Chrome, Firefox oder Safari zu nutzen.
4.4. Steuerrelevante Daten.
Dem Kunden obliegt es, Daten gemäß den gesetzlichen Anforderungen (insbesondere den Vorschriften des Handels- und Steuerrechts) aufzubewahren. Dem Kunden ist bekannt, dass der Service nicht den Anforderungen der "Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)" genügt.
4.5. Bitte beachten Sie, dass es verboten ist:
- gegen Gesetze und unsere Grundsätze bezüglich verbotener Inhalte zu verstossen
- unehrlich oder irreführend zu handeln
- die Rechte Dritter zu verletzen
- Spam, Kettenbriefe oder Schneeballsysteme (inkl. Multi-Level-Marketing) zu verteilen oder zu bewerben
- Viren oder andere Technologien zu versenden, die EDEKA Foodservice oder die Interessen bzw. das Eigentum von Benutzern von der angebotenen Dienstleistung der EDEKA Foodservice schädigen könnten
- unsere Infrastruktur einer übermässigen Belastung auszusetzen oder auf andere Weise das problemlose Funktionieren von der angebotenen Dienstleistung der EDEKA Foodservice zu stören
- die Inhalte anderer Anzeigen zu kopieren, zu ändern oder zu verbreiten
- Informationen, insbesondere E-Mail-Adressen, über andere Benutzer zu sammeln oder sich in irgendeiner Art zu verschaffen, ohne Einwilligung des jeweiligen Benutzers
- Massnahmen zu umgehen, die dazu dienen, den Zugriff auf Dienstleistungen der EDEKA Foodservice zu verhindern oder einzuschränken
Es ist verboten, rechtswidrige Gegenstände oder Dienstleistungen zu inserieren / anzubieten. Dies gilt für die direkte Anpreisung sowie für Hinweise oder Links zu Sites, die verbotenen Inhalt / Dienstleistungen anbieten.
Insbesondere nicht erlaubt sind folgende Gegenstände und Dienstleistungen:
- Prostitution
- Kinderpornographie oder Gegenstände die pornographisch oder jugendgefährdend sind
- Aufrufe zu Gewalttaten und Mord
- Nationalsozialistische, Rassenhass verbreitende oder verfassungsfeindliche Propaganda sowie Gegenstände mit Symbolen verfassungsfeindlicher Organisationen
- Waffen, Waffenzubehör und -teile sowie Munition, Softair-Waffen, Tränengas, Betäubungswaffen, Springmesser, Kampfsportwaffen
- Illegale Drogen oder Drogenzubehör
- Diebesgut
- Einbruchswerkzeug
- Falschgeld oder Briefmarken
- Glücksspiele oder Wetten, Lotteriescheine und Wettbescheinigungen
- Pyramidenspiele oder Multilevel Marketing
- Ausweise; Finanzdaten oder sonstige personenbezogene Daten (in jeder Form, einschliesslich Mailinglisten)
- Blut, Körperflüssigkeiten oder Organe
- Beleidigende, diskriminierende oder anstössige Angebote oder Inhalte
- Gefährliche (z.B. Sprengarbeiten) oder gewalttätige Aktivitäten
- Feuerwerkskörper, pyrotechnische Gegenstände oder Explosivstoffe
- Radioaktive, giftige oder andere explosive Stoffe oder gesundheitsgefährdende Chemikalien
- Pestizide
- Anstiftung zu Krawall und Landfriedensbruch
- Aktien oder andere Wertpapiere (ausgenommen verfallene Aktien oder Aktien von Unternehmen, die nicht mehr existieren)
- Polizeimarken oder -uniformen sowie andere behördliche Ausweise und Uniformen
Die folgenden Gegenstände oder Dienstleistungen sind grundsätzlich verboten oder dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen angeboten werden:
- Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (z.B. Kosmetika), welche gegen das Lebensmittelgesetz verstossen
- Lebende Tiere, Produkte aus und Präparate von geschützten Tier- und Pflanzenarten
- Medizinische Instrumente
- Schlankheitsmittel
- Tabakwaren
- Alkoholische Getränke
- Archäologische Funde
- Arzneimittel und Medizinprodukte
- Ärztliche Behandlungen (eingeschlossen Schönheitsoperationen)
- Finanzdienstleistungen
- Fossilien und Mineralien
- Gebrauchte Kleidung und gebrauchtes Bettzeug
- Gefährliche, eingeschränkt handelbare und verderbliche Gegenstände
- Kulturgüter
Die folgenden Gegenstände oder Aktivitäten verletzen gewerbliche Schutzrechte, Urheber- oder Leistungsschutzrechte und sind daher nicht zulässig:
- Angebote zum Herunterladen von Medien
- Nachgemachte oder gefälschte Markenprodukte
- Ungenehmigte Kopien geschützter Werke oder Gegenstände, insbesondere Kopien von Kinofilmen
- oder Musik
- Bootleg Aufnahmen
- Hard- oder Software zum decodieren von gesicherten Medien
- Missbrauch von Markennamen
5. Missbrauch von Dienstleistungen der EDEKA Foodservice
Bitte melden Sie uns Probleme oder Anzeigen mit anstössigen Inhalten. So können wir gemeinsam dafür sorgen, dass Dienstleistungen der EDEKA Foodservice jugendfrei bleibt und Anzeigen nicht gegen das Recht verstossen. Wir können unseren Service jederzeit und ohne Vorankündigung einschränken oder beenden, gehosteten Inhalt entfernen sowie technische und rechtliche Schritte ergreifen, um Benutzer von Dienstleistungen der EDEKA Foodservice fernzuhalten, wenn wir Anhaltspunkte dafür haben, dass Sie sich nicht an die Nutzungsbedingungen und Grundsätze halten, dass Sie Rechte Dritter verletzen oder gegen das Gesetz verstossen. Unabhängig davon, ob wir einem Nutzer den Zugang zu Dienstleistungen der EDEKA Foodservice untersagen, übernehmen wir für den Inhalt der Anzeigen keine Gewährleistung und schliessen auch jede Haftung für missbräuchliche oder unzulässige Nutzung von Dienstleistungen der EDEKA Foodservice aus. Dienstleistungen der EDEKA Foodservice enthält eigene Inhalte vor allem aber auch Anzeigen und andere Informationen von Ihnen und anderen Benutzern. Sie willigen ein, Inhalte von Dienstleistungen der EDEKA Foodservice nicht zu kopieren, zu ändern oder zu verbreiten. Mit Ihrer Zustimmung zu den vorliegenden Nutzungsbedingungen erteilen Sie uns für die Laufzeit des Immaterialgüterrechts das Recht, Ihre Inhalte in Druckerzeugnissen, Ton-, Tonbild- oder Datenträger (insbesondere auf Webseiten der EDEKA Foodservice aber auch auf jeglichen Werbemitteln) zu nutzen, wahrnehmbar zu machen und zu senden. Diese Rechte werden unentgeltlich und unwiderruflich erteilt, gelten weltweit, sind nicht exklusiv und können an Dritte übertragen werden. Wenn Sie glauben, dass Ihre Rechte verletzt wurden, informieren Sie uns bitte.
Wir behalten uns vor, jederzeit und nach eigenem Ermessen Inhalte von unserer Website zu entfernen, wenn wir Anhaltspunkte für die Verletzung unserer Nutzungsbedingungen oder Grundsätze, für die Verletzung von Rechten Dritter oder des Gesetzes haben.
5.1. Haftung
Bilder und Texte auf der Plattform der EDEKA Foodservice stammen von Benutzern. Wir übernehmen keine Garantie für die Richtigkeit der Bilder und Texte oder der Nutzerkommunikation, für die Qualität, Sicherheit oder Rechtmässigkeit des angebotenen Materials sowie für die Identität der Nutzer. Wir können auch keinen durchgehenden und sicheren Zugang zu Dienstleistungen der EDEKA Foodservice garantieren.
5.2. Personenbezogene Daten
Durch die Nutzung von Dienstleistungen der EDEKA Foodservice stimmen Sie der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten durch EDEKA Foodservice zu. Sie erklären sich ausserdem damit einverstanden, von uns Informationen mit werbendem Inhalt zu erhalten.
5.3. Allgemeines
Diese Nutzungsbedingungen und die anderen auf der Webseite der EDEKA Foodservice hinterlegten Bestimmungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen uns dar und ersetzen alle vorherigen Vereinbarungen. Diese Vereinbarung unterliegt den geltenden Gesetzen. Falls Sie ein Konsument sind und Dienstleistungen der EDEKA Foodservice nicht im Zusammenhang mit einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit nutzen, kommt das geltende Recht zur Anwendung. Falls wir bestimmte Vorschriften nicht durchsetzen, verzichten wir damit nicht auf das Recht, dies zu einem späteren Zeitpunkt zu tun. Falls eine dieser Bestimmungen unwirksam sein sollte, behalten die anderen weiterhin ihre Wirksamkeit. Wir können die Rechte aus dieser Vereinbarung jederzeit abtreten. Sofern Sie Dienstleistungen der EDEKA Foodservice nicht mehr nutzen wollen und das Nutzungsverhältnis mit EDEKA Foodservice kündigen möchten, muss dies schriftlich an EDEKA Foodservice (siehe unter Kontakt), erfolgen. Sofern die EDEKA Foodservice das Nutzungsverhältnis mit Ihnen kündigt, erfolgt dies per Email an die angegebene E-Mail-Adresse. Wir können diese Vereinbarung jederzeit ändern. Sobald Sie Bilder und Texte veröffentlichen, nachdem die Nutzungsbedingungen geändert wurden, stimmen Sie den geänderten Nutzungsbedingungen zu.
Wenn Sie Fragen haben, schreiben Sie an EDEKA Foodservice: info@Phoenix-Visions.de
6. Kundendaten und Datenschutz
6.1. Kundendaten.
Die vom Kunden im Rahmen der Nutzung des Services eingegebenen Daten (z.B. Benutzer, Schichtereignisse, Gerätedaten, Checklisten) und die dabei erzeugten und dem Kunden zurechenbaren Daten (z.B. Protokolldaten über die Nutzung des Services) (gemeinsam "Kundendaten") stehen ausschließlich dem Kunden zu. EDEKA Foodservice behandelt die Kundendaten vertraulich.
6.2. Nutzung der Kundendaten.
Der Kunde räumt hiermit EDEKA Foodservice das nicht-ausschließliche, weltweite, auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränkte, unentgeltliche Recht ein, die Kundendaten zum Zwecke der Bereitstellung des Services zu nutzen, insbesondere diese auf einem von EDEKA Foodservice betriebenen Rechenzentrum zu speichern. EDEKA Foodservice bleibt zudem berechtigt, die Kundendaten in aggregierter oder statistischer Form zur Fehleranalyse und Fortentwicklung der Funktionen der Software zu nutzen. Die EDEKA Foodservice ist berechtigt, Kundendaten zum Zwecke der Rechnungs- Zahlungsabwicklung an Dritte (z.b. Bezahldienste „Paypal, payone, o.a.) abzugeben, zum Zwecke der Abwicklung der Rechnungsstellungen.
6.3. Auftragsdatenverarbeitung.
Soweit es sich bei den Kundendaten um personenbezogene Daten handelt, gilt Folgendes: EDEKA Foodservice verarbeitet die Kundendaten als Auftragsdatenverarbeiter im Sinne des § 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ausschließlich im Auftrag und nach den Weisungen des Kunden und ausschließlich zum Zwecke der Bereitstellung des Services. EDEKA Foodservice trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Kundendaten. Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Kundendaten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des BDSG, verantwortlich.
7. Mängelansprüche
7.1. Mängelfreiheit und Beschaffenheit.
EDEKA Foodservice wird den Service frei von Sach- und Rechtsmängeln erbringen und die Software während der Vertragslaufzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten. für die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit der Software ist ausschließlich die im Auftrag / Vertrag enthaltene Leistungsbeschreibung maßgeblich, nicht jedoch Angaben auf der Webseite, mündliche oder schriftliche Aussagen von EDEKA Foodservice im Vorfeld des Vertragsschlusses oder in Marketing-Materialien von EDEKA Foodservice enthaltene Angaben. Die Pflicht zur Erhaltung der Software beinhaltet nicht die Anpassung der Software an veränderte Einsatzbedingungen und technische und funktionale Entwicklungen wie Veränderung der IT-Umgebung, insbesondere Änderung von Hardware oder Betriebssystemen, Anpassung an den Funktionsumfang konkurrierender Produkte oder Herstellung der Kompatibilität zu neuen Datenformaten.
7.2. Mängelbeseitigung.
Mängel des Services meldet der Kunde unverzüglich an EDEKA Foodservice und erläutert die näheren Umstände des Zustandekommens. EDEKA Foodservice wird den Mangel innerhalb angemessener Frist beseitigen. EDEKA Foodservice ist berechtigt, den Kunden vorübergehend Fehlerumgehungsmöglichkeiten aufzuzeigen und den Mangel später durch Anpassung der Software zu beseitigen, sofern dies dem Kunden zumutbar ist.
7.3. Anfängliche Unmöglichkeit.
Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1, Alt. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches wird ausgeschlossen
7.4. Verjährung.
Mängelansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten. Dies gilt nicht im Falle von Mängelansprüchen auf Schadenersatz soweit EDEKA Foodservice kraft Gesetzes zwingend haftet (vgl. Ziffer 9.1 Satz 2)
7.5. Gesetzliche Regelung.
Im übrigen gelten die gesetzlichen Regeln zur Mängelhaftung.
8. Freistellungspflichten
8.1. Pflicht zur Freistellung.
Machen Dritte (einschließlich öffentliche Stellen) gegenüber EDEKA Foodservice Ansprüche bzw. Rechtsverletzungen geltend, die auf der Behauptung beruhen, dass der Kunde gegen seine vertraglichen Pflichten verstoßen hat, insbesondere rechtswidrige Daten in den Service eingespielt oder den Service in wettbewerbswidriger oder sonst rechtswidriger Weise genutzt hat, so gilt Folgendes: Der Kunde wird EDEKA Foodservice von diesen Ansprüchen unverzüglich freistellen, EDEKA Foodservice bei der Rechtsverteidigung angemessene Unterstützung bieten und EDEKA Foodservice von den Kosten der Rechtsverteidigung freistellen.
Der Kunde trägt alleine die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Die EDEKA Foodservice ist nicht verpflichtet, Aufträge bzw. Text- und Bildrechte daraufhin zu prüfen, ob Rechte Dritter dadurch beeinträchtigt werden. Dem Kunde obliegt es, die EDEKA Foodservice von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er stoniert sein sollte, gegen die EDEKA Foodservice und Ihre Partner erwachsen.
Die Annahme des Auftrages erfolgt unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung ausgenommen sind Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie Fälle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung seitens der EDEKA Foodservice oder einer grob fahrlässigen Pflicht-verletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Höhe nach wird die Haftung der EDEKA Foodservice begrenzt auf den Nettoauftragswert. Eine Haftung der EDEKA Foodservice für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt.
8.2. Voraussetzungen der Freistellungspflicht.
Voraussetzung für die Freistellungspflicht nach Ziffer 7.1. ist, dass EDEKA Foodservice den Kunden über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich schriftlich informiert, keine Anerkenntnisse oder gleichkommende Erklärungen abgibt und es dem Kunden ermöglicht, auf Kosten des Kunden - soweit möglich - alle gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen über die Ansprüche zu führen.
9. Haftungsbeschränkung
9.1. Ausschluss in bestimmten Fällen.
EDEKA Foodservice haftet für Schäden, soweit diese
- vorsätzlich oder grob fahrlässig von EDEKA Foodservice verursacht wurden, oder
- leicht fahrlässig von EDEKA Foodservice verursacht wurden und auf wesentliche Pflichtverletzungen zurückzuführen sind, die die Erreichung des Zwecks dieses Vertrages gefährden, oder auf die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf (z.B. Kundendaten sind vollständig verloren und auch Altbestände sind nicht rekonstruierbar).
Im übrigen ist die Haftung von EDEKA Foodservice unabhängig von deren Rechtsgrund ausgeschlossen, außer EDEKA Foodservice haftet kraft Gesetzes zwingend, insbesondere wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person, Übernahme einer ausdrücklichen Garantie, arglistigen Verschweigens eines Mangels oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Garantien durch EDEKA Foodservice erfolgen nur in Schriftform und sind im Zweifel nur dann als solche auszulegen, wenn sie als "Garantie" bezeichnet werden.
Bilder und Texte auf der Plattform der EDEKA Foodservice stammen von Benutzern. Wir übernehmen keine Garantie für die Richtigkeit der Anzeigen oder der Nutzerkommunikation, für die Qualität, Sicherheit oder Rechtmässigkeit des angebotenen Materials sowie für die Identität der Nutzer.
9.2. Begrenzung der Höhe nach.
Im Falle von Ziffer 9.1 Satz 1 Buchstabe b) haftet EDEKA Foodservice nur begrenzt auf den für einen Vertrag dieser Art typischerweise vorhersehbaren Schaden.
9.3. Höhe des typischerweise vorhersehbare Schaden.
Die Parteien gehen für die Fälle der Ziffer 9.1 Satz 1 Buchstabe b) davon aus, dass der "typischerweise vorhersehbare Schaden" für alle in einem Kalenderjahr anfallende Schadensfälle höchstens der Nettovergütung für Software as a Service Leistungen von EDEKA Foodservice entspricht, die vereinbarungsgemäß für dieses Kalenderjahr vorgesehenen oder angefallenen ist (je nachdem, welcher dieser beiden Beträge der höhere ist).
9.4. Kostenlose Testphase.
Die Haftung von EDEKA Foodservice ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt für Schaden, die während einer kostenlosen Testphase verursacht wurden.
9.5. Mitarbeiter und Beauftragte von EDEKA Foodservice.
Die Haftungsbeschränkungen der Ziffern 9.1 bis 9.4 gelten auch bei Ansprüchen gegen Mitarbeiter und Beauftragte von EDEKA Foodservice.
10. Laufzeit und Kündigung
10.1. Kostenlose Testphase.
Wenn der vom Kunden gebuchte Tarif eine kostenlose Testphase vorsieht, gilt für die Laufzeit des Vertrages Folgendes: Mit Vertragsschluss beginnt zunächst eine 30-tägige Testphase. Für die Testphase fallen keine Grund- oder Nutzungsgebühren an. Mit Ablauf der Testphase beginnt automatisch die Grundlaufzeit gemäß Ziffer 10.2.
10.2. Laufzeit.
Der Vertrag ist je nach Bestellung des Kunden für eine bestimmte Laufzeit geschlossen ("Grundlaufzeit") und verlängert sich anschließend automatisch um den selben Zeitraum ("Verlängerungslaufzeit"), wenn der Vertrag nicht von einer Partei mit einer Frist von vier (4) Wochen ("Kündigungsfrist") zum Ende der Grund- oder einer Verlängerungslaufzeit gekündigt wurde. Soweit nicht anders vereinbart, betragen die Grundlaufzeit und die Verlängerungslaufzeit jeweils zwölf (12) Monate. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. für die Reduzierung von Nutzungseinheiten gilt Ziffer 3.2.
10.3. Form.
Die Kündigung muss schriftlich oder per email erfolgen.
10.4. Daten bei Vertragsende.
Mit Ende der Vertragslaufzeit kann der Kunde nicht mehr auf seine Kundendaten zugreifen. Es obliegt dem Kunden die Daten vor Ende der Vertragslaufzeit mit Hilfe der Exportfunktion des Services zu exportieren und bei sich zur weiteren Verwendung zu speichern. Zu einer darüber hinausgehenden Herausgabe der Kundendaten (z.B. Bereitstellung als SQL-Dump oder in einem bestimmten Format) ist EDEKA Foodservice nur verpflichtet, wenn dies gesondert vereinbart und vergütet wird. Mit Vertragsende wird EDEKA Foodservice die Kundendaten löschen, sofern EDEKA Foodservice nicht gesetzlich zur Aufbewahrung verpflichtet ist. Sofern eine Löschung nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist (z.B. in Backups) ist EDEKA Foodservice berechtigt die Daten zu sperren.
11. Datenschutz
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11.2. Datenschutzerklärung
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11.4. Datennutzung
Wir verwenden die Personenbezogenen Daten der Benutzer, um:
unsere Dienstleistungen zu erbringen Streitigkeiten beizulegen, Entgelte einzuziehen und technische Probleme zu beheben rechtswidrige und missbräuchliche Nutzung unserer Dienstleistungen zu verhindern und dagegen vorzugehen und um unsere Nutzungsbestimmungen durchzusetzen auf Basis des Nutzungsverhaltens der Benutzer der Dienstleistungen der EDEKA Foodservice bedarfsgerecht zu gestalten, das Interesse an unseren Dienstleistungen zu messen und Benutzer über Dienstleistungen und Neuerungen zu informieren, Ihnen von uns Informationen mit werbendem Inhalt zu übermitteln für die Benutzer darüber hinaus tätig zu werden, wie oben im Abschnitt „Datenerhebung“ erläutert.
11.5. Datenübermittlung
Wir dürfen Personenbezogene Daten Dritten bekannt geben, um rechtlichen Erfordernissen zu entsprechen, unsere Leistungen zu erbringen und unsere Bestimmungen durchzusetzen, auf Behauptungen zu reagieren, wonach Bilder und Texte oder ein anderer Inhalt Rechte Dritter verletzt, oder um die Rechte, das Eigentum oder die Sicherheit Dritter zu schützen. Zu den aufgezählten Zwecken dürfen wir Personenbezogene Daten gemeinsam nutzen mit:
Mutter-, Tochter- und/oder Schwesterunternehmen, die uns bei der Erkennung und Vermeidung potenziell rechtswidriger Handlungen unterstützen und gemeinsame Dienstleistungen anbieten (Diese Unternehmen werden Marketinginformationen nur an Benutzer senden, die diese anfordern); Service-Providern, die uns bei der Erbringung unserer Dienstleistungen unterstützen.
Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften speichern wir Personenbezogene Daten, um Streitigkeiten beizulegen, unsere Bestimmungen durchzusetzen und um zu verhindern, dass sich Personen, die wir von der Nutzung unserer Dienstleistungen ausgeschlossen haben, erneut bei der EDEKA Foodservice anmelden.
11.6. Datensicherheit
Wir haben technische und organisatorische Sicherheitsmassnahmen getroffen, um unser Datenverarbeitungssystem vor unbefugtem Zutritt und Zugang und Personenbezogene Daten vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Da es jedoch keine hundertprozentige Sicherheit gibt, können wir hierfür keine Garantie übernehmen.
11.7. Allgemeines
Falls EDEKA Foodservice oder mit uns verbundene Unternehmen mit einem anderen Unternehmen fusionieren bzw. von einem anderen Unternehmen übernommen werden, dürfen wir personenbezogene Daten mit diesem anderen Unternehmen gemeinsam verarbeiten und nutzen, wobei diese Bestimmungen ihre Gültigkeit behalten.
Bei Fragen zu diesen Bestimmungen wenden Sie sich bitte an info@phoenix-visions.de
12. Schlussbestimmungen
12.1. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Mediationsklausel, Sonstiges
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der EDEKA Foodservice. Sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag versuchen die Parteien zunächst im Rahmen einer Mediation durch einen außergerichtlichen Mediator zu bereinigen. Nur dann, wenn die Mediation nicht zu Stande kommt oder endet, ohne dass die Streitigkeit in vollem Umfang bereinigt ist, steht den Parteien der Weg zu den Gerichten offen. Die Parteien sind nicht gehindert, Anträge in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes oder anderen Eilverfahren zu stellen. In allen anderen Fällen muss eine Partei der anderen Partei vor Einleitung eines Rechtsstreits die Möglichkeit einer Mediation gewähren. Können sich die Parteien nicht auf einen Mediator einigen, wird dieser auf Antrag einer Partei bestimmt durch EUCON, Europäisches Institut für Conflict Management e.V., Schackstraße 1, D - 80539 München, Tel. +49 / 089 / 57 95 18 34, Fax +49 / 089 / 57 86 95 38, info@eucon-institut.de, www.eucon-institut.de
12.2. Aufrechnung.
Der Kunde kann mit anderen Ansprüchen als mit seinen vertraglichen Gegenforderungen aus dem jeweils betroffenen Rechtsgeschäft nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn dieser Anspruch von EDEKA Foodservice unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
12.3. Schriftform.
Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
12.4. Anwendbares Recht.
Auf diesen Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts Anwendung.
12.5. Gerichtsstand.
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand derjenige bei EDEKA Foodservice. Die EDEKA Foodservice bleibt berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
12.6. Teilunwirksamkeit.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige, was die Parteien nach dem ursprünglich angestrebten Zweck unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise redlicherweise vereinbart hätten. Das Gleiche gilt im Falle einer Vertragslücke.
Stand: April 2018